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jan.-dez. 2007, 2007
Einbringung des Gesetzentwurfes der
Bundesregierung
Anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes der
Bundesregierung zum Alkoholverbot für Fahranfänger erklärt die
Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn
MdB:
Alkohol am Steuer ist neben überhöhter Geschwindigkeit eine der
Hauptunfallursachen. Im Jahr 2005 ereigneten sich in Deutschland
22.004 Unfälle mit Personenschaden, bei denen mindestens ein
Unfallbeteiligter unter Alkoholeinfluss stand. 603
Verkehrsteilnehmer starben bei diesen Unfällen.
Wenn bei Fahranfängern Unerfahrenheit in der
Fahrzeugbeherrschung und eine verminderte Wahrnehmungs- und
Reaktionsfähigkeit aufgrund des Alkoholgenusses aufeinander
treffen, steigt die Unfallgefahr. Bereits geringe Mengen Alkohol
können bei unerfahrenen Fahrern zu schweren Unfällen führen.
Daher ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der ein
Alkoholverbot für Autofahrer in der Probezeit vorsieht, richtig.
Dies
schützt nicht nur die jungen Fahrer, sondern alle
Verkehrsteilnehmer. Auch der Vorschlag des Bundesrates, das
Alkoholverbot für alle Autofahrer bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres auszudehnen, ist zu prüfen.
Fahranfänger sind meist zwischen 18 und 24 Jahre alt. Rund ein
Drittel aller an einem Unfall mit Toten und Verletzten
beteiligten Autofahrer unter Alkoholeinfluss gehörten zu dieser
Altersgruppe. Der Anteil dieser Gruppe an der Bevölkerung
beträgt hingegen lediglich 8,2 Prozent.
Alle Möglichkeiten müssen genutzt werden, um die Zahl der durch
einen Verkehrsunfall Verletzten oder Getöteten in Deutschland zu
verringern. Dazu gehören u. a. verstärkte Verkehrskontrollen
durch die Polizei und der Einsatz von Drogenschnelltests, mit
denen der Konsum von Rauschmitteln unmittelbar nach der
Verkehrskontrolle festgestellt werden kann.
Pressekontakt:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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